Rechtsprechung
BFH, 17.05.2011 - VII R 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht aktivierter dv-in-Funktion
- openjur.de
Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht aktivierter dv-in-Funktion
- Bundesfinanzhof
KN Pos 8525 UPos 4091, KN Pos 8525 UPos 4099
Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht aktivierter dv-in-Funktion
- Bundesfinanzhof
Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht aktivierter dv-in-Funktion
- rechtsprechung-im-internet.de
Pos 8525 UPos 4091 KN, Pos 8525 UPos 4099 KN
Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht aktivierter dv-in-Funktion - rewis.io
Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht aktivierter dv-in-Funktion
- ra.de
- rewis.io
Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht aktivierter dv-in-Funktion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Zolltarifliche Einreihung eines Camcorders, dessen dv-in-Funktion im Einfuhrzeitpunkt nicht aktiviert ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 1443/05
- BFH, 17.05.2011 - VII R 43/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 27.09.2007 - C-208/06
Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - VII R 43/10
Es urteilte, unter Berufung auf Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 27. September 2007 C-208/06 und C-209/06 --Medion und Canon-- (Slg. 2007, I-7963) und vom 5. Juni 2008 C-312/07 --JVC France-- (Slg. 2008, I-4165), dass die in diesen Entscheidungen genannten Voraussetzungen für die Einreihung von Camcordern in die Unterpos.Auch ein Camcorder, dessen dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung noch nicht freigeschaltet ist, ist nach den EuGH-Urteilen in Slg. 2007, I-7963 und in Slg. 2008, I-4165 in die Unterpos.
Soweit der EuGH den "Benutzer" erwähnt, geschieht dies erkennbar nur, um ein Beispiel für die leichte Möglichkeit der Freischaltung der dv-in-Funktion ohne materielle Änderung des Camcorders zu nennen, die nach Ansicht des EuGH dann gegeben ist, wenn dem Benutzer die leichte Aktivierung der dv-in-Funktion in der Bedienungsanleitung für das Gerät erläutert wird oder wenn --ohne einen solchen Hinweis in der Bedienungsanleitung-- die Einstellung von einem Benutzer ohne besondere Fähigkeiten leicht vorgenommen werden kann, ohne dass der Camcorder materiell verändert wird (EuGH-Urteil in Slg. 2007, I-7963 Rz 40).
Denn der EuGH hat in seinem Urteil in Slg. 2007, I-7963 Rz 42 eine Freischaltung der dv-in-Funktion, die z.B. eine Suche im Internet nach einer Anleitung für die Betätigung der Tasten oder den Kauf einer bestimmten Software und den Anschluss des Camcorders an einen PC erfordert, nicht als einen leicht ausführbaren, sondern als einen verhältnismäßig komplexen Vorgang bezeichnet, woraus entnommen werden kann, dass eine Freischaltung durch Änderung der Software nicht stets als eine leicht zu bewerkstelligende Freischaltung anzusehen ist (vgl. zu den insoweit in Betracht kommenden Kriterien der "leichten Freischaltbarkeit" das dem EuGH-Urteil nachgehende Urteil des FG Düsseldorf vom 5. März 2008 4 K 1417/04, nicht veröffentlicht).
- EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
JVC France - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - VII R 43/10
Es urteilte, unter Berufung auf Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 27. September 2007 C-208/06 und C-209/06 --Medion und Canon-- (Slg. 2007, I-7963) und vom 5. Juni 2008 C-312/07 --JVC France-- (Slg. 2008, I-4165), dass die in diesen Entscheidungen genannten Voraussetzungen für die Einreihung von Camcordern in die Unterpos.Auch ein Camcorder, dessen dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung noch nicht freigeschaltet ist, ist nach den EuGH-Urteilen in Slg. 2007, I-7963 und in Slg. 2008, I-4165 in die Unterpos.
Die ErlKN sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur ein rechtlich unverbindliches Hilfsmittel zur Auslegung der Tarifpositionen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2008, I-4165 Rz 34).
Wenn der EuGH mit seinem Urteil in Slg. 2008, I-4165 Rz 35, 36 die Ansicht vertreten hat, dass die Erläuterungen zur KN zu Unterpos.
- FG Düsseldorf, 05.03.2008 - 4 K 1417/04
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - VII R 43/10
Denn der EuGH hat in seinem Urteil in Slg. 2007, I-7963 Rz 42 eine Freischaltung der dv-in-Funktion, die z.B. eine Suche im Internet nach einer Anleitung für die Betätigung der Tasten oder den Kauf einer bestimmten Software und den Anschluss des Camcorders an einen PC erfordert, nicht als einen leicht ausführbaren, sondern als einen verhältnismäßig komplexen Vorgang bezeichnet, woraus entnommen werden kann, dass eine Freischaltung durch Änderung der Software nicht stets als eine leicht zu bewerkstelligende Freischaltung anzusehen ist (vgl. zu den insoweit in Betracht kommenden Kriterien der "leichten Freischaltbarkeit" das dem EuGH-Urteil nachgehende Urteil des FG Düsseldorf vom 5. März 2008 4 K 1417/04, nicht veröffentlicht).